"Wir klagen uns an" 80 Jahre Stuttgarter Schuldbekenntnis I Gedächtnis-Gottesdienst mit Abendmahl

Sonntag, 26.10.2025 18:00 Uhr
Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche

Bei seiner Sitzung am 18. und 19. Okotber 1945 verabschiedete der Rat der EKD die sog. "Stuttgarter Schulderklärung". Der Anstoß zu diesem frühen Bekenntnis kirchlicher Mitverantwortung für die Verbrechen des NS-Regimes kam aus der Ökumenischen Bewegung. Es sollte die Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Gemeinschaft mit den deutschen Kirchen sein. Die vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland am 19. Oktober 1945 in Stuttgart abgegebene Erklärung war als Bitte an die Christenheit um Vergebung vor Gott und um Wiederherstellung zerstörter Gemeinschaft abgefasst.
Bezüglich der Form der Schuld war der Text aber sehr unkonkret. In traditioneller Frömmigkeitssprache hieß es: „wir klagen uns an, dass wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben.“ Kaum veröffentlicht wurde über die Stuttgarter Erklärung heftig gestritten. Die Ablehnung überwog sehr deutlich, sah man sich doch selbst in der Opferrolle. Heute gilt der Text vom Oktober 1945 als bedeutendstes Dokument des frühen Nachkriegsprotestantismus. Doch war er nur ein erster, verhaltener Schritt zur Aufarbeitung der Schuld und der Verstrickung der evangelischen Kirche mit dem NS-Regime. Denn die Erklärung hat deutliche Leerstellen: Sie enthält keine expliziten Aussagen zur Shoah oder zur Verfolgung und Ermordung anderer Opfergruppen.


Pfarrerin Marion Gardei

Sebastian Heindl, Orgel

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