Der Gemeindekirchenrat (GKR)

Der Gemeindekirchenrat (GKR) ist das Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde. In der Grundordnung (GO) unserer Landeskirche sind seine Aufgaben geregelt, er „nimmt die Verantwortung der Kirchengemeinde für die schriftgemäße Verkündigung des Evangeliums wahr. Er berät regelmäßig die Situation der Kirchengemeinde, plant ihre Arbeit, sorgt für deren Durchführung und achtet auf gegenseitige Information in der Kirchengemeinde.“

Ende Juli 2025 sind alle gewählten, ehrenamtlich tätigen Ältesten der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirchen-Gemeinde aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses aus dem Gemeindekirchenrat (GKR) zurückgetreten. Mit dem Rücktritt möchten die Ältesten erreichen, dass der Kirchenkreis noch vor der geplanten Neuwahl der Gemeindekirchenräte am 30. November 2025 die notwendigen Schritte einleitet, um ein produktives Miteinander wieder zu ermöglichen. Der Rücktritt wurde der Gemeinde mit der folgenden Kanzelabkündigung am 3. August 2025 mitgeteilt:

„Am Ende der Sitzung des 22. Juli 2025 sind alle gewählten Ältesten der Gemeinde der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses zurückgetreten. Die Ältesten haben sich diesen Schritt nicht leicht gemacht, halten ihn nach intensiven Beratungen und gründlicher Abwägung jedoch für notwendig, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden, nicht zuletzt wegen der bevorstehenden Neuwahlen der Gemeindekirchenräte am 30. November 2025.
Die Ältesten bedauern diesen Schritt zutiefst und wollen und werden ihre vielfältigen anderen ehrenamtlichen Aufgaben in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirchengemeinde unverändert fortführen. Interne Konflikte haben in den letzten Monaten ein Maß angenommen, das eine gedeihliche Zusammenarbeit unmöglich machte. Mit dem Rücktritt möchten die Ältesten erreichen, dass der Kirchenkreis noch vor der geplanten Neuwahl die notwendigen Schritte einleitet, um ein produktives Miteinander wieder zu ermöglichen.
Der Kreiskirchenrat bedauert den Rücktritt der Ältesten und unternimmt die notwendigen Schritte zur Unterstützung der Gemeinde in der Gegenwart und bei der Gestaltung der Zukunft. Der Grundordnung folgend hat der Kreiskirchenrat einen Bevollmächtigtenausschuss eingesetzt, der bis zur Einführung des neuen Gemeindekirchenrates die Geschäfte der Gemeinde führt. Die Mitglieder des Bevollmächtigtenausschusses werden sich zu gegebener Zeit in einer Gemeindeversammlung vorstellen und mit der Gemeinde die nächsten Schritte bis zur Neuwahl des Gemeindekirchenrates beraten."

Der Kreiskirchenrat (KKR) unternimmt nun gemäß der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) die notwendigen Schritte zur Unterstützung der Gemeinde in der Gegenwart und bei der Gestaltung der Zukunft: Seit dem 31. Juli 2025 führt ein vom KKR eingesetzter Bevollmächtigtenausschuss bis zur Einführung eines neuen Gemeindekirchenrates die Geschäfte der Gemeinde. Der KKR hat Dr. Annette Niederfranke, Rebecca Habicht, Arne Herz und Matthias v. Schenck in den Bevollmächtigtenausschuss berufen. Sie werden die Aufgaben in enger Abstimmung mit den Pfarrerinnen, den Hauptamtlichen und den Ehrenamtlichen bis zur Einführung der neu gewählten Ältesten angehen.

Eine Gemeindeversammlung ist für Sonntag, 7. September 2025 nach dem Gottesdienst um 10 Uhr geplant.
Die Neuwahlen der Gemeindekirchenräte (Ältestenwahlen) in der EKBO finden am 30. November 2025 statt.

Ansprechpartnerin für die Presse:
Ulrike Mattern
Beauftragte für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Evangelischen Kirchenkreises Charlottenburg-Wilmersdorf
Telefon: 030 / 74 74 04 92
E-Mail: info@cw-evangelisch.de