Der Gemeindekirchenrat (GKR) ist das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. In der Grundordnung (GO) unserer Landeskirche sind seine Aufgaben geregelt. Er „nimmt die Verantwortung der Kirchengemeinde für die schriftgemäße Verkündigung des Evangeliums wahr. Er berät regelmäßig die Situation der Kirchengemeinde, plant ihre Arbeit, sorgt für deren Durchführung und achtet auf gegenseitige Information in der Kirchengemeinde.“
Seit dem Rücktritt des Gemeindekirchenrates der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirchengemeinde Mitte 2025 leitet der vom Kreiskirchenrat des Kirchenkreises Charlottenburg-Wilmersdorf eingesetzte Bevollmächtigtenausschuss unsere Gemeinde. Er besteht aus Dr. Annette Niederfranke, Rebecca Habicht, Matthias von Schenck und Arne Herz.
Es ist deutlich geworden, dass sich unsere Gemeinde in einem anspruchsvollen und grundlegenden Prozess der Neuorientierung befindet. Die Aufgabe, mit knappen finanziellen und personellen Ressourcen einerseits ein attraktives geistliches, musikalisches und inhaltliches Angebot in der Gedächtniskirche zu schaffen und andererseits in Zusammenarbeit mit der Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche den Erhalt und die Weiterentwicklung des Gebäudeensembles und die Erinnerungsarbeit zu sichern, ist eine große Herausforderung für eine zukünftige Gemeindeleitung. Zurzeit läuft dazu ein Prozess der Struktur- und Organisationsentwicklung.
Der Bevollmächtigtenausschuss hat die Gründung eines Gemeindebeirats initiiert, in dem Vertreterinnen und Vertreter der unterschiedlichen inhaltlichen Arbeitsbereiche unserer Gemeinde berufen worden sind (nach Artikel 27 der Grundordnung der EKBO). Er wird von Ilona Semke-Braun und Christa Peter geleitet.
Die Gemeindeleitung liegt weiterhin beim Bevollmächtigtenausschuss mit allen relevanten, die Gemeinde betreffenden Themen, darunter Immobilien, Personal und Finanzen. Sie erreichen die Vorsitzende des Bevollmächtigtenausschusses, Dr. Annette Niederfranke, unter praeses(at)cw-evangelisch.de