Dauerhaftes Engangement für die Stifung Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche

Zustiftung

Bereits mit einer Zustiftung ab 5.000 Euro werden Sie zur Stifterin oder zum Stifter. Das nützt doppelt: Sie unterstützen die Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche und verbinden Ihren Namen dauerhaft mit ihr. Eine Zustiftung erhöht den Kapital-Grundstock, der so auf Dauer erhalten bleibt. Die Erträge Ihrer Zustiftung stehen Jahr um Jahr für die Förderung konkreter Projekte zur Verfügung. Mit einer zweckgebundenen Zustiftung können Sie gezielt fördern, was Ihnen besonders am Herzen liegt, beispielsweise die Kirchenmusik.

Stiftungsfonds

Stiftungsfonds mit eigenem Namen verbinden
Ab 50.000 Euro können Sie einen Stiftungsfonds mit dem eigenen Namen unter dem Dach der Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche einrichten. Für die Verwendung der Erträge Ihres Stiftungsfonds machen wir Ihnen einmal im Jahr Vorschläge, über die Sie dann entscheiden können.

Auch die Verwaltung selbstständiger Stiftungen durch die Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche und sogenannte Treuhandstiftungen sind denkbar. Immer wieder möchten Menschen die Gedächtniskirche in ihrem Testament bedenken, um auch über ihre Lebenszeit hinaus für Generationen eine persönliche Verbindung zu diesem Ort herzustellen. Vielfach werden konkrete Arbeitsfelder mit dem Testament verbunden, zum Beispiel die Kirchenmusik, die seelsorgliche Arbeit oder die Erhaltung der Bauten. W für Ihr persönliches Engagement.

Als Förderer gestalten Sie die Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche mit und sind Teil der Stiftergemeinschaft.

Vermächtnis

Haben Sie schon einmal daran gedacht, den kommenden Generationen etwas zu hinterlassen, indem Sie die Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche testamentarisch bedenken?Sie können zu Lebzeiten bestimmen, wie mit Ihrem Nachlass Gutes bewirkt wird. Sie regeln genau, für welchen Zweck Ihre Zuwendung eingesetzt werden soll. So können Sie über Ihren Tod hinaus in die Zukunft positiv wirken.

Sie bleiben in Erinnerung

Wenn Sie die Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche als Erbin einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken, kommt Ihr Nachlass der Gedächtniskirche in vollem Umfang zugute. Als gemeinnützige Stiftung ist sie von der Erbschaftssteuer befreit. Mit regelmäßigen Informationen, dem Versand einer Spenderzeitschrift sowie Einladungen in das Kirchenensemble der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche schafft die Stiftung Anlässe und Raum.

Wenden Sie sich an uns. Wir können in einem vertraulichen Gespräch die verschiedenen Möglichkeiten der Nachlassspende erörtern.

Ihre Ansprechpartnerin:

Annette Scholl
Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche
Kommunikation und Fundraising

E-Mail: scholl(at)stiftung-gedaechtniskirche.de
Telefon: +49 (0)30 21 01 86 08