Wahlen zum Gemeindekirchenrat / Bildung eines Gemeindebeirats

Seit dem Rücktritt des Gemeindekirchenrates Ende Juli leitet ein Bevollmächtigtenausschuss des Kirchenkreises unsere Gemeinde. Mittlerweile haben am 7. September und am 12. Oktober zwei Gemeindeversammlungen stattgefunden, bei denen die Gemeindemitglieder Gelegenheit hatten, ihre Meinung und Überlegungen zur Zukunft unserer Gemeinde zu äußern.
Es ist deutlich geworden, dass sich unsere Gemeinde in einem anspruchsvollen und grundlegenden Prozess der Neuorientierung befindet. Die Aufgabe, mit knappen finanziellen und personellen Ressourcen einerseits ein attraktives geistliches, musikalisches und inhaltliches Angebot in der Gedächtniskirche zu schaffen und andererseits in Zusammenarbeit mit der Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche den Erhalt und die Weiterentwicklung des Gebäudeensembles zu sichern, ist eine große Herausforderung für eine zukünftige Gemeindeleitung.
Gleichzeitig haben auch beide Pfarrerinnen mitgeteilt, dass sie sich auf andere Stellen beworben haben und voraussichtlich im kommenden Jahr die Gemeinde verlassen werden. Der Bevollmächtigtenausschuss hat aufgrund dieser Umstände entschieden, dass es zum landeskirchlichen Wahltermin am 30. November 2025 in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirchengemeinde keine Wahlen zum Gemeindekirchenrat geben wird. Die Wahlen sollen stattfinden, wenn die Rahmenbedingungen für den zukünftigen Weg der Gemeinde klarer sind.
Der Bevollmächtigtenausschuss initiiert momentan die Gründung eines Gemeindebeirats, in dem Vertreterinnen und Vertreter der unterschiedlichen inhaltlichen Arbeitsbereiche unserer Gemeinde berufen werden (nach Artikel 27 der Grundordnung der EKBO). Der Bevollmächtigtenausschuss lädt zur ersten Sitzung ein, in der ein Vorsitz gewählt wird und wird eng mit dem Gemeindebeirat zusammenarbeiten. Die Gemeindeleitung liegt weiterhin beim Bevollmächtigtenausschuss mit allen relevanten die Gemeinde betreffenden Themen, darunter Immobilien, Personal und Finanzen.
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