Wahlen zum Gemeindekirchenrat 2025

„Die Leitung der Kirchengemeinde obliegt dem Gemeindekirchenrat“, heißt es in der Grundordnung (sozusagen der Verfassung) unserer evangelischen Landeskirche. Die Mitglieder des Gemeindekirchenrats (GKR) sind Mitglieder unserer Gemeinde, sie leiten die Gemeinde und gestalten ihr inhaltliches Profil. Sie tragen gemeinsam mit den Pfarrerinnen die Verantwortung für das gottesdienstliche und geistliche Leben in der Gemeinde. Wegen der Bedeutung der Gedächtniskirche als Citykirche ist es dabei besonders wichtig, dass auch die Bedürfnisse und Interessen unserer vielen Besucherinnen und Besucher im Blick sind, die keine eingetragenen Mitglieder unserer Gemeinde sind.
Gleichzeitig trifft der Gemeindekirchenrat alle wichtigen Entscheidungen über das Vermögen und die Finanzen der Gemeinde, ihre Bauaufgaben und ihr Personal.
Das Engagement im Gemeindekirchenrat setzt persönliche Kompetenzen voraus. Sie stehen oft im Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit. Gleichzeitig ist eine verlässliche Präsenz in diesem Gremium und im Leben der Gemeinde Voraussetzung für die Mitarbeit im GKR.
In der Regel trifft sich der Gemeindekirchenrat einmal im Monat abends zu einer etwa zweistündigen Sitzung und einmal jährlich zu einer Klausurtagung. Die Mitglieder des GKR werden für sechs Jahre gewählt.
Das bedeutet viel Arbeit, macht aber auch Spaß: Die Mitarbeitenden im GKR sind bestens informiert und können die Zukunft unserer Gemeinde aktiv mitgestalten.
Wenn Sie Fragen zu diesem verantwortungsvollen Ehrenamt haben oder schon wissen, dass Sie kandidieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Präses im Kirchenkreis, Dr. Annette Niederfranke, E-Mail: praeses(at)cw-evangelisch.de
Termine:
Wahlvorschläge können bis zum 22. September 2025 eingereicht werden. Bis zum 6. Oktober 2025 wird aus den eingegangenen Vorschlägen der Wahlvorschlag erstellt. Im Gottesdienst mit anschließendem Kirchencafé am Sonntag, 2. November 2025 stellen sich die Kandidierenden der Gemeinde vor. Und am 30. November 2025 (1. Advent) wird der neue Gemeindekirchenrat gewählt. Das Wahllokal in unserer Kapelle ist von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Auch Briefwahl und Online-Wahl werden möglich sein.
Weitere Informationen finden Sie unter www.gkr-ekbo.de.
Aktuelle Situation
Ende Juli 2025 sind alle gewählten, ehrenamtlich tätigen Ältesten der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirchen-Gemeinde aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses aus dem Gemeindekirchenrat (GKR) zurückgetreten. Mit dem Rücktritt möchten die Ältesten erreichen, dass der Kirchenkreis noch vor der geplanten Neuwahl der Gemeindekirchenräte am 30. November 2025 die notwendigen Schritte einleitet, um ein produktives Miteinander wieder zu ermöglichen.
Der Kreiskirchenrat (KKR) unternimmt gemäß der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) die notwendigen Schritte zur Unterstützung der Gemeinde in der Gegenwart und bei der Gestaltung der Zukunft: Seit dem 31. Juli 2025 führt ein vom KKR eingesetzter Bevollmächtigtenausschuss bis zur Einführung eines neuen Gemeindekirchenrates die Geschäfte der Gemeinde.
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