Zustiftung
Bereits mit einer Zustiftung ab 5.000 Euro werden Sie zur Stifterin oder zum Stifter. Das nützt doppelt: Sie unterstützen die Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche und verbinden Ihren Namen dauerhaft mit ihr. Eine Zustiftung erhöht den Kapital-Grundstock, der so auf Dauer erhalten bleibt. Die Erträge Ihrer Zustiftung stehen Jahr um Jahr für die Förderung konkreter Projekte zur Verfügung. Mit einer zweckgebundenen Zustiftung können Sie gezielt fördern, was Ihnen besonders am Herzen liegt, beispielsweise die Kirchenmusik.
Stiftungsfonds
Stiftungsfonds mit eigenem Namen verbinden
Ab 50.000 Euro können Sie einen Stiftungsfonds mit dem eigenen Namen unter dem Dach der Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche einrichten. Für die Verwendung der Erträge Ihres Stiftungsfonds machen wir Ihnen einmal im Jahr Vorschläge, über die Sie dann entscheiden können.
Auch die Verwaltung selbstständiger Stiftungen durch die Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche und sogenannte Treuhandstiftungen sind denkbar. Immer wieder möchten Menschen die Gedächtniskirche in ihrem Testament bedenken, um auch über ihre Lebenszeit hinaus für Generationen eine persönliche Verbindung zu diesem Ort herzustellen. Vielfach werden konkrete Arbeitsfelder mit dem Testament verbunden, zum Beispiel die Kirchenmusik, die seelsorgliche Arbeit oder die Erhaltung der Bauten.
Als Förderer gestalten Sie die Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche mit und sind Teil der Stiftergemeinschaft.
Ihre Ansprechpartnerin:
Kristina Worthmann
Stiftung Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche
Kommunikation und Fundraising
E-Mail: worthmann(at)stiftung-gedaechtniskirche.de
Telefon: +49 (0)30 21 01 86 08