In der Landeskirche ist jedes Mitglied der evangelischen Kirche automatisch seiner Wohnsitzgemeinde zugeordnet. Welche das ist, lässt sich hier herausfinden.
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Wenn Sie sich der Gedächtniskirche in besonderer Weise verbunden fühlen, aber nicht in unserem Gemeindegebiet wohnen, besteht die Möglichkeit, sich in unsere Gemeinde umgemeinden zu lassen.
Dadurch erhalten Sie unter anderem das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Gemeindekirchenrat und können an der Gemeindeversammlung teilnehmen.
Die Umgemeindung kann mit diesem Formular beantragt werden:
Umgemeindung
Ausfüllen und einfach an info(at)gedaechtniskirche-berlin.de senden.
Die Schlüsselnummern der Kirchengemeinden müssen nicht ausgefüllt werden. Das erledigen wir für Sie.
Wenn Sie zur Umgemeindung ein Gespräch mit einer Pfarrerin wünschen, melden Sie sich gerne.
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied unserer Gemeinde!