„Wo ist denn hier die Spendenbüchse?“ Die Kirchen-Besucherin war fast schon wieder am Ku’-Damm, ist dann aber noch mal zurückgekehrt. Weitergehen ohne etwas dazulassen, nein, da hätte ihr selbst etwas gefehlt an diesem Tag. Szenen wie diese sind gar nicht so selten, Gott sei Dank! Und das ist ein Segen. Wir könnten diese Kirche nicht unterhalten, wir könnten hier nicht täglich von morgens bis abends tausende Besucher willkommen heißen, gäbe es nicht Sie, die Spenderinnen und Spender, und Sie alle, die Sie mit Ihren Kirchensteuern dazu beitragen, dass die Evangelische Kirche ihrem Auftrag in der Welt nachkommen kann. Auch Ihnen sei darum von Herzen gedankt! Möchten Sie ein übriges tun, möchten Sie uns etwas überweisen, weil Sie finden: Diese Kirche ist mir wichtig, dies Wahrzeichen Berlins, dieser besondere Ort mitten in der Stadt? Dass Menschen hier zur Ruhe kommen können unter dem segnenden Christus. Dass sie ein gutes Wort aus der Andacht mitnehmen können oder etwas vom Himmelblau der Fenster oder vom Klang der Orgel. Dass man hier jemand finden kann, der einem zuhört und der vielleicht auch etwas Hilfreiches zu sagen weiß. Wollen Sie dazu helfen, nach dem Maß Ihrer Möglichkeiten? Hier unser Spendenkonto:
Postbank Berlin, BLZ 100 100 10 Konto-Nr. 122 76-105 Zahlungsempfänger: KWG-Kirchengemeinde (zusätzliche Angabe für Überweisungen aus dem Ausland: BIC: PBNKDEFF; IBAN-Nr: DE48 1001 0010 0012 2761 05) Sie können den Spendenzweck auch selbst durch ein Stichwort näher bestimmen, z.B. „Kirchenöffnung“, „Orgel“, „Bauunterhaltung Kirche“, „Zweite Pfarrstelle“ (für den Verkündigungs- und Seelsorgedienst an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche und in der Gemeinde), „Foyer“.
Für die Erteilung einer Spendenbescheinigung bei Spenden über 200 EUR benötigen wir Ihre Absenderangaben. Teilen Sie uns diese erforderlichenfalls bitte gesondert per e-mail oder Telefax mit. Die erforderlichen Verbindungsangaben finden Sie unter Kontakt/Gemeindehaus. Als Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt reicht bei Spenden bis zu 200 Euro der Kontoauszug beziehungsweise Einzahlungsbeleg der Bank, der den Verwendungszweck nachweist, aus.
Wer statt der Einrichtung eines Dauerauftrages eine Einzugsermächtigung erteilen möchte, kann über das Gemeindebüro ein entsprechendes Formular erhalten oder dieses hier als PDF-Datei aufrufen und ausdrucken. Danke für’s Lesen, danke für’s Mitdenken, danke für das, was Sie gerne tun!
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